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7.3.5 Neuverblendung mit Abriss der alten Verblendschale

Neuverblendung von zweischaligen Außenwänden

Die Neuverblendung von zweischaligen Außenwänden stellt eine effektive und dauerhafte Sanierungsmaßnahme dar, wenn die alte Verblendschale abgerissen wird.

Sie eignet sich insbesondere für alte Verblendschalen, die nicht mit korrosionsbeständigen Ankern verbaut wurden. Denn nicht nur die geringe Wärmedämmung, sondern vor allem die Unsicherheit über die Standsicherheit dieser Wände rechtfertigt eine wärmetechnische Sanierungsmaßnahme.

Nach Abriss der alten Verblendschale kann die zweischalige Außenwand nach Eurocode 6 entsprechend den Ausführungshinweisen für neue Verblendmauerschalen errichtet werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die Dämmstärke zu erhöhen, wenn dies die Abstandsregelungen zulassen (siehe Kapitel 1-6). Die Anforderungen des GEG sind zu berücksichtigen.

Neuverblendung mit Abriss der alten
Verblendmauerschale

Neuverblendung mit Abriss der alten Verblendmauerschale
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7.3.4 Aus einschalig wird zweischalig – Mehr als Substanzschutz

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7.3.6 Neuverblendung bestehender Putzfassaden